Das Oberlandesgericht München verpflichtete Zah...

Das Oberlandesgericht München verpflichtete Zahnärzte mit seinem Urteil (Urteil vom 18. Januar 2017, Az.: 3 U 5039/13), vor der Behandlung mit Zahnersatz zu prüfen, ob Anhaltspunkte für das Vorliegen einer craniomandibulären Dysfunktion (CMD) bestehen.
Hierfür ist ein entsprechendes CMD-Screening durchzuführen und inhaltlich zu dokumentieren. Als Hilfsmittel hierfür eignet sich z. B. der CMD-Kurzbefund nach Ahlers/Jakstat.