Die weite Welt vollkeramischer Restaurationen

mit dem umfangreichen Sortiment von Komet.

Keramische Restaurationen sind seit langem eine wissenschaftlich anerkannte Versorgung und nicht zuletzt aufgrund ihrer Metallfreiheit und hohen Ästhetik sehr beliebt. Die...

Keramische Restaurationen sind seit langem eine wissenschaftlich anerkannte Versorgung und nicht zuletzt aufgrund ihrer Metallfreiheit und hohen Ästhetik sehr beliebt. Die Nachfrage auch direkt von der Patientenseite wächst stetig.

Dank moderner Adhäsivsysteme und hochwertiger Vollkeramiken können langzeitstabile, hochästhetische Ergebnisse erzielt werden. Es gibt unterschiedliche Materialien und Herstellungswege (Zahnarztpraxis oder Dentallabor) für vollkeramischen Zahnersatz.


Mögliche Herstellungsverfahren:

  • Presstechnologie
    • Manuelle Wachsmodellation
    • Digitale Konstruktion
  • CAD/CAM-Schleifen oder CAD/CAM-Fräsen
  • Schichttechnik (feuerfester Stumpf)


Mögliche Materialien:

  • Lithiumsilikat-Keramiken
  • Zirkonoxid
  • Hybridkeramik
  • Leuzitkeramik
  • Infiltrationskeramik
Wichtig ist jedoch, dass schon bei der Präparation „keramisch gedacht“ wird und alle Präparationsregeln für eine Keramikversorgung eingehalten werden. Nur so kann eine qualitativ hochwertige und langlebige vollkeramische Restauration entstehen. Kommt es zu vorzeitigem Verlust einer Keramikrestauration, sind oft zu flach präparierte Kavitäten oder die Nichteinhaltung der Mindestschichtstärken ausschlaggebend. Die hier gegebenen Präparationsempfehlungen sollen Sicherheit bei der Präparation bieten und auf häufig gemachte Fehler hinweisen.


Wir bieten Ihnen speziell optimierte Instrumente für vollkeramische und CAD/CAM gefertigte Restaurationen wie Veneers, Okklusionsonlays, Inlays/Teilkronen oder klassische Kronen.


Treten Sie ein und finden Sie Fachinformationen, Medien und Produktinformationen ausgehend von den Restaurationsformen, für die Sie sich interessieren.

Tiefenmarkierung – essentiell für den Erfolg und individuell für jedes Material!

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Wussten Sie schon?

Das Oberlandesgericht München verpflichtete Zahnärzte mit seinem Urteil (Urteil vom 18. Januar 2017, Az.: 3 U 5039/13), vor der Behandlung mit Zahnersatz zu prüfen, ob Anhaltspunkte für das Vorliegen einer craniomandibulären Dysfunktion (CMD) bestehen. Hierfür ist ein entsprechendes CMD-Screening durchzuführen und inhaltlich zu dokumentieren. Als Hilfsmittel hierfür eignet sich z. B. der CMD-Kurzbefund nach Ahlers/Jakstat.

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Das Oberlandesgericht München verpflichtete Zah...

Das Oberlandesgericht München verpflichtete Zahnärzte mit seinem Urteil (Urteil vom 18. Januar 2017, Az.: 3 U 5039/13), vor der Behandlung mit Zahnersatz zu prüfen, ob Anhaltspunkte für das Vorliegen einer craniomandibulären Dysfunktion (CMD) bestehen. Hierfür ist ein entsprechendes CMD-Screening durchzuführen und inhaltlich zu dokumentieren. Als Hilfsmittel hierfür eignet sich z. B. der CMD-Kurzbefund nach Ahlers/Jakstat.

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